Aufnahme

Gruppentyp

Wir nehmen auf:

  • Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp I)
  • Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp III)

Wir nehmen Kinder ab dem zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Lebensjahr auf.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt zum 01. August eines Jahres und endet vertraglich zum
31. Juli vor Schulantritt.

Aufnahmekriterien

DieAufnahmekriterien für unser Verbund- Familienzentrum wurden mit dem Rat der Einrichtung
wie folgt festgelegt:

  • Rechtsanspruch für Kindern mit Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Geschwisterkinder
  • Alleinerziehende Eltern/ Erziehungsberechtigte
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Mitarbeiter der Stiftung die in Werne wohnen
  • Härtefälle

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge werden von der Stadt Werne erhoben. Informationen über die Erhebung zum Elternbeitrag und zur Elternbeitragsfreiheit sowie welche Unterlagen für die Berechnung benötigt werden, können Sie hier nachlesen:

Rechtliche Grundlagen:
• § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
• § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB VIII)
• Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Werne.

Gesundheitsfürsorge

Bei der Aufnahme in das Verbund- Familienzentrum ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses zu erbringen oder durch die Vorlage der letzten U - Untersuchung. Zudem muss der Impfstatus zur Masern Impfung nachgewiesen werden.
Eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung findet durch das Gesundheitsamt in der Einrichtung statt, je nach Einwilligung der Eltern.